Die geplante Gebührenstabilität werde in Verbindung mit vielen Befreiungstatbeständen für finanziell schwache Menschen dafür sorgen, dass die Interessen der Rundfunkanstalten unter Berücksichtigung der sozialen Ausgewogenheit der Reform gewahrt werden.
Sinner machte allerdings deutlich, dass auf der Zielgeraden noch die letzten „Kinderkrankheiten" zu heilen seien. Es bestehe immer noch Handlungsbedarf. Damit der Staatsvertrag nach der Unterzeichnung durch die Regierungschefs auch in den Länderparlamenten die notwendige Zustimmung erfahren könne, müssten noch verbliebene Kritikpunkte beseitigt werden. Der Medienpolitiker verwies hierzu auf einen in der AG-Medien der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz am 12. November 2010 in Düsseldorf hergestellten Konsens.
Ein dringendes Problem sei nach wie vor die vorgesehene Einführung eines eigenen Kfz-Beitrags im nicht-privaten Bereich. Diese Regelung verhalte sich zum geplanten „geräteunabhängigen Beitrag" systemwidrig und mache das Vertragswerk unnötig rechtlich angreifbar.
Sinner: „Unternehmen müssen nicht mit einem hohen Verwaltungsaufwand für ihre Fahrzeuge belastet werden, wenn sie den gleichen Beitrag zur Rundfunkfinanzierung auch auf einfacherem Wege eisten können."
Kleinere Probleme seien dagegen beispielsweise noch, dass es nicht zu unnötigen Doppelbelastungen für Menschen kommen sollte, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung nutzen müssten.
Wenn diese Probleme ausgeräumt sind, steht der Reform nichts mehr im Wege. Dies hat der Vorsitzende der AG-Medien in der Fraktionsvorsitzendenkonferenz der CDU/CSU-Fraktionen, Dr. Christian von Boetticher mit Schreiben vom 19. November der federführendenStaatskanzlei in Rheinland-Pfalz mitgeteilt, so der CSU-Politiker abschließend.